FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Was ist Arbeitskräfteüberlassung = Personalleasing

Definition: Arbeitskräfteüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Überlasser) seine Arbeitnehmer einem Dritten (Beschäftigter) auf Grund eines Überlassungsvertrages gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

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Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung für Kunden des Überlassens

Wenig Aufwand: Sie überlassen uns nicht nur das Suchen, sondern auch das Anstellen von neuen MitarbeiterInnen. Wir kennen Ihre Branche und sprechen die Sprache der Kandidatinnen.

Kostenmanagement: Sie bezahlen nur die tatsächlich gewährleistete Leistungsstunde, die Lohnnebenkosten übernehmen wir.

Flexibilität: Kurzfristig und flexibel fehlender Arbeitskraft abzudecken, bedarfsgerecht angepasst.

Kontinuität: durch Ersetzung fehlender Arbeitskraft, um Personalengpässe zu vermeiden.

Effiziente Lösung: Personelle Engpässe durch Ersetzung fehlender Arbeitskraft kurzfristig zu vermeiden.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Zeitliche Beschränkung

In Österreich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Beschränkungen der Überlassungsdauer.
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Sie fragen an: wir senden entsprechend unser Angebot zu. Nach der Vereinbarung entsenden wir die geeigneten Arbeitsnehmer: kurzfristig, flexibel, bedarfsgerecht.

Sie fragen an:
wir senden entsprechend unser Angebot zu. Nach der Vereinbarung entsenden wir die geeigneten Arbeitsnehmer: kurzfristig, flexibel, bedarfsgerecht.

Wir übernehmen

• Recruiting den geeigneten Arbeitsnehmer
• Arbeitsvertrag wird abgeschlossen (ungarische Anmeldung).
• Administration wird erledigt: ZKO4 / A1 / bei Neupartner beantragen wir den Freistellungsbescheid beim österreichischen Finanzamt
• Arbeitskraftüberlassung / Isodach Firmenauto zum Erreichen des Arbeitsortes
• Nach unterfertigter Stundenaufzeichnung stellen wir die Abrechnung zusammen
• Rechnung wird erstellt
• Abrechnung, Lohnüberweisung für die MitarbeiterInnen
• Administrative Aufgaben bei eventuelle Kündigung (ZKO-Abmeldung, Erstattung den restlichen Feiertage & Urlaubstage)