Häufig gestellte Fragen
Was ist Arbeitskräfteüberlassung = Personalleasing
Definition: Arbeitskräfteüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Überlasser) seine Arbeitnehmer einem Dritten (Beschäftigter) auf Grund eines Überlassungsvertrages gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung für Kunden des Überlassens
Wenig Aufwand: Sie überlassen uns nicht nur das Suchen, sondern auch das Anstellen von neuen MitarbeiterInnen. Wir kennen Ihre Branche und sprechen die Sprache der Kandidatinnen.
Kostenmanagement: Sie bezahlen nur die tatsächlich gewährleistete Leistungsstunde, die Lohnnebenkosten übernehmen wir.
Flexibilität: Kurzfristig und flexibel fehlender Arbeitskraft abzudecken, bedarfsgerecht angepasst.
Kontinuität: durch Ersetzung fehlender Arbeitskraft, um Personalengpässe zu vermeiden.
Effiziente Lösung: Personelle Engpässe durch Ersetzung fehlender Arbeitskraft kurzfristig zu vermeiden.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Zeitliche Beschränkung
Sie fragen an: wir senden entsprechend unser Angebot zu. Nach der Vereinbarung entsenden wir die geeigneten Arbeitsnehmer: kurzfristig, flexibel, bedarfsgerecht.
Sie fragen an:
wir senden entsprechend unser Angebot zu. Nach der Vereinbarung entsenden wir die geeigneten Arbeitsnehmer: kurzfristig, flexibel, bedarfsgerecht.
Wir übernehmen
• Recruiting den geeigneten Arbeitsnehmer
• Arbeitsvertrag wird abgeschlossen (ungarische Anmeldung).
• Administration wird erledigt: ZKO4 / A1 / bei Neupartner beantragen wir den Freistellungsbescheid beim österreichischen Finanzamt
• Arbeitskraftüberlassung / Isodach Firmenauto zum Erreichen des Arbeitsortes
• Nach unterfertigter Stundenaufzeichnung stellen wir die Abrechnung zusammen
• Rechnung wird erstellt
• Abrechnung, Lohnüberweisung für die MitarbeiterInnen
• Administrative Aufgaben bei eventuelle Kündigung (ZKO-Abmeldung, Erstattung den restlichen Feiertage & Urlaubstage)